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Hausordnung

Diese Hausordnung wurde vom Schulgemeinschaftsausschuss der LBS Wals am
16. Mai 2018 beschlossen und dem Landesschulrat für Salzburg zur Kenntnis gebracht.

 

  1. Schüler(innen) und Lehrer(innen) verpflichten sich zu einem höflichen und verständnisvollen Umgang und Verhalten. Jede(r) verhält sich im Schulbereich so, dass sie/er weder sich noch andere gefährdet.
  2. Im Falle des Fernbleibens vom Unterricht ist die Schule und der Lehrberechtigte ohne Verzug zu verständigen [Telefon: 05 75 99 720E-Mail: direktion@lbs-wals.salzburg.at].
  3.  Die Schule kann ab 07:30 Uhr betreten werden, der Unterricht beginnt um 08:05 Uhr und endet um 16:55 Uhr.
    Alle Schüler(innen) und Lehrer(innen) sind pünktlich zum Unterrichtsbeginn - auch nach den Pausen -  in den Klassen bzw. Werkstätten. Die Klassensprecher(innen) oder deren Stellvertreter(innen) informieren die Direktion, sollte sich eine Lehrkraft dennoch um zehn Minuten verspäten.
  4. In den Garderoben stehen den externen Schülern klassenweise zugeordnete versperrbare Schränke zur Verfügung. Am Ende des Lehrgangs sind diese verlässlich zu räumen.
  5.  Alle Räume und Gegenstände werden rücksichtsvoll benützt und ordentlich aufgeräumt hinterlassen. Im Schultrakt besteht zur Schonung der Holzböden Hausschuhpflicht.
    Für verursachte Schäden am Schulgebäude und dessen Einrichtungen sowie für auflaufende Reinigungskosten bei groben Verschmutzungen haftet der Schüler (die Schülerin) nach Maßgabe der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Getränkeflaschen sind verschlossen in der Schultasche aufzubewahren (nicht am Tisch).
  6. Um einen störungsfreien Unterricht zu gewährleisten, sind keine elektronische Geräte (Mobile devices etc.) im Unterricht zu verwenden.Diese sind daher auszuschalten und während der Unterrichtsstunden in der Handy-Garage zu deponieren. 
  7. Nach Unterrichtsschluss – ebenso beim Verlassen von Gruppenräumen – sind die Stühle auf die Tische zu stellen, um die tägliche Reinigung zu erleichtern.
  8. Das Das Rauchen ist lt. TNRSG § 12 am gesamten Schul- und Internatsgelände verboten! Unter Schul- und Internatsgelände ist zu verstehen:

     

    -der gesamte Eingangs-/Einfahrtsbereich inkl. den zugehörigen Gehwegen

    -die Freiflächen des Schul- und Internatsbereiches

    -alle Räumlichkeiten und Gebäudeteile der Schule sowie des Internates

  9. Der Genuss von Alkohol und Drogen ist strengstens verboten! Waffen sowie andere Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen von Schülern (Schülerinnen) nicht mitgebracht werden. Derartige Gegenstände sind dem Lehrer (der Lehrerin) auf Verlangen zu übergeben. Bei sicherheitsgefährdenden Gegen-ständen bzw. Waffen kann die Rückgabe nur an die Erziehungsberechtigten erfolgen.
  10. Bei Lehrgangsbeginn sind alle erforderlichen Dokumente und Geldbeträge für Bücher und Lehrmittel beim Klassenvorstand abzugeben.
  11. Die Schule übernimmt keine Haftung für gestohlene oder verlorene Gegenstände.
  12. Der Aufenthalt schulfremder Personen ist im gesamten Schulgelände nicht gestattet.
  13. Pausenaufsicht: Die Zeit vor Unterrichtsbeginn (7:50 Uhr bis 8:05 Uhr), die Vormittagspause (9:45 Uhr bis 10:00 Uhr) und die Nachmittagspause (15:00 Uhr bis 15:15 Uhr) werden von Lehrpersonen beaufsichtigt. Während der Mittagspause (11:40 Uhr bis 13:20 Uhr) entfällt die Aufsicht.
  14. Gemäß § 6 der Schulordnung sind aber alle Schüler, Lehrer und sonstige Bedienstete verpflichtet, besondere Ereignisse unverzüglich der Schulleitung zu melden.

 

Wals, im Mai 2018